Krankenkassen
Abrechnung über die Krankenkasse:
Qualitätslabel EMR:
Ich bin in die Therapeutenliste des EMR aufgenommen. Die Aufnahme wird nach einreichen von 20 Weiterbildungsstunden jährlich erneuert.
ASCA:
Auch in diese Therapeutenliste bin ich aufgenommen. Die Weiterbildungsvorschriften sind die gleichen wie beim EMR.
EGK:
Ich bin in die Therapeutenliste aufgenommen. 20 Stunden Weiterbildung jährlich obligatorisch.
Visana:
Nach den speziellen Richtlinien der Visana in die Therapeutenliste aufgenommen.
Komplementär I Leistung auf ärztliche Verordnung.
Komplementär II Leistung ohne ärztliche Verordnung